Medien im Unterricht
In den letzten Tagen gab es viele interessante Berichte und Filme im Fernsehen, die durchaus auch für den WiPo Unterricht geeignet erscheinen. Darunter waren Filme zum Thema Deutsche Einheit oder auch Themenabende auf Arte zum Thema Privatisierungen und Globalisierung.
Nun frage ich mich, ob ich diese Sendungen mitschneiden darf und danach im Unterricht einsetzen kann.
Nach ersten Recherchen u.a. unter http://www.lmz-bw.de/fileadmin/user_upload/medien/urheberrecht/legaler_medieneinsatz_in_schulen_05.pdf scheint folgendes fest zu stehen. TV oder auch Radio Mitschnitte sind zur Vorführung in der Schule verboten. Selbst das Anlegen eines entsprechenden Archivs sei verboten. Ausnahme sind Sendungen des Schulfernsehens oder Sendungen, in denen ausdrücklich auf das Recht einer Vorführung in der Schule hingewiesen wird. Zum Glück gibt es einige weitere Ausnahmen. So sind reine Nachrichten (ohne Kommentare), öffentliche Debatten (z.B. Parlamentsdebatten) oder auch Sendungen, die durch die Sendeanstalt zum Mitschnitt freigegeben sind, erlaubt. Letzteres interpretiere ich erst einmal so, dass die Podcast Angebote verschiedenster Sender, die ohne Speicherung auf eigenem Datenträger nicht funktionieren, demnach erlaubte Mitschnitte sind.
Sobald ich Eigentümer einer Originalversion eines Films, DVD oder Videos öder ähnlichem bin, ist die Rechtsauffassung so, dass eine Vorführung in der eigenen Klasse erlaubt ist. In den Klassen von Kollegen aber nicht. Auch nicht auf Schulfesten oder vor zwei Klassen gleichzeitig. Ich darf meine DVD nicht einmal einem Kollegen leihen. Wenn ich aber legal einen originalen Medienträger leihe, dann darf ich ihn im Unterricht nutzen.
Besonders sicher können wir Lehrer uns demnach nur sein, wenn wir spezielle Schulmedien einsetzen. Zum Beispiel von den Landesmedienanstalten.
Urheberrecht, ein immer wieder komplexes und spannendes Thema. Früher habe ich mal mit der Konferenz der Landesfilmdienste www.landesfilmdienste.de beruflich zu tun gehabt. Heute nutze ich deren Angebot. Gerade habe ich Videos zur Globalisierung bestellt und werde auswählen, was meine Schüler davon zu sehen bekommen.
Andere Medien sind Software, dazu aber ein anderer Blog Eintrag.
See you
Nun frage ich mich, ob ich diese Sendungen mitschneiden darf und danach im Unterricht einsetzen kann.
Nach ersten Recherchen u.a. unter http://www.lmz-bw.de/fileadmin/user_upload/medien/urheberrecht/legaler_medieneinsatz_in_schulen_05.pdf scheint folgendes fest zu stehen. TV oder auch Radio Mitschnitte sind zur Vorführung in der Schule verboten. Selbst das Anlegen eines entsprechenden Archivs sei verboten. Ausnahme sind Sendungen des Schulfernsehens oder Sendungen, in denen ausdrücklich auf das Recht einer Vorführung in der Schule hingewiesen wird. Zum Glück gibt es einige weitere Ausnahmen. So sind reine Nachrichten (ohne Kommentare), öffentliche Debatten (z.B. Parlamentsdebatten) oder auch Sendungen, die durch die Sendeanstalt zum Mitschnitt freigegeben sind, erlaubt. Letzteres interpretiere ich erst einmal so, dass die Podcast Angebote verschiedenster Sender, die ohne Speicherung auf eigenem Datenträger nicht funktionieren, demnach erlaubte Mitschnitte sind.
Sobald ich Eigentümer einer Originalversion eines Films, DVD oder Videos öder ähnlichem bin, ist die Rechtsauffassung so, dass eine Vorführung in der eigenen Klasse erlaubt ist. In den Klassen von Kollegen aber nicht. Auch nicht auf Schulfesten oder vor zwei Klassen gleichzeitig. Ich darf meine DVD nicht einmal einem Kollegen leihen. Wenn ich aber legal einen originalen Medienträger leihe, dann darf ich ihn im Unterricht nutzen.
Besonders sicher können wir Lehrer uns demnach nur sein, wenn wir spezielle Schulmedien einsetzen. Zum Beispiel von den Landesmedienanstalten.
Urheberrecht, ein immer wieder komplexes und spannendes Thema. Früher habe ich mal mit der Konferenz der Landesfilmdienste www.landesfilmdienste.de beruflich zu tun gehabt. Heute nutze ich deren Angebot. Gerade habe ich Videos zur Globalisierung bestellt und werde auswählen, was meine Schüler davon zu sehen bekommen.
Andere Medien sind Software, dazu aber ein anderer Blog Eintrag.
See you
msa - 11. Okt, 23:30
wenn du meine meinung hören willst ...
verstehe ich nicht
Ist Autofahren auch nur sinnvoll, wenn man schneller als erlaubt fährt?
Als WiPo Leher besonders, aber auch sonst vermitteln wir auch Moral. Wenn diese auch individuell zu gestalten ist.
Ich stimme gerne zu, dass es Regelungen gibt, die die Unterrichtsplanung erschweren. Manchmal wissen wir auch nicht, was rechtens ist. Aber wenn die Schüler aus der Schule kommen, wollen wir auch, dass sie sich an unsere Gesetze halten. - ich zumindest.