Aufregung über Grundrechte
Gestern Abend habe ich noch im Buch von Al Gore gelesen und mich wieder sehr über die Art geärgert, wie in den USA die Grundrechte der Demokratie mit den Füßen getreten werden. Insbesondere die willkürliche Einschränkung von Persönlichen Rechten (z.B. Abhöraktionen, Wohnungsdurchsuchungen….) ohne einen richterlichen Beschluss finde ich unmöglich.
Und heute? Da bin ich bei einer Unterrichtsvorbereitung zum Thema Umweltschutz auf einen Gesetzestext gestoßen, der einfach mal so die Grundrechte des Grundgesetzes in Deutschland einschränkt.
Hier ein Auszug:
„Die Auskunftspflichtigen haben von der zuständigen Behörde dazu beauftragten Personen zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den §§ 5 und 11 das Betreten der Grundstücke, Geschäfts- und Betriebsräume, die Einsicht in Unterlagen und die Vornahme von technischen Ermittlungen und Prüfungen zu gestatten. Die Auskunftspflichtigen sind ferner verpflichtet, zu diesen Zwecken das Betreten der Wohnräume zu gestatten, wenn dies zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“ Auszug aus § 40 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
Ist es also üblich, dass Wohnungen auf behördliche Anweisung hin auch in Demokratien durchsucht werden dürfen? Gibt es noch mehr, und womöglich gravierendere Einschränkungen auch bei uns? Sind die Persönlichkeitsrechte aufgrund des Terrorwahnsinns auch in Deutschland schon beschnitten oder darf unser Innenminister sich noch an die Fersen des US Vorbilds heften?
Ich wundere mich ehrlich gesagt sehr, dass es trotz des Machterhaltungstriebes, den es scheinbar in den USA wie auch in Russland gibt, noch immer Wahlen abgehalten werden können. In den USA werden vermutlich sogar die Regierungsparteien ausgetauscht. Allem Streben zur Machtsicherung von George zum Trotz.
Glauben die Schäubles dieser Welt eigentlich wirklich, was sie uns erzählen?
Genug geärgert. Ich wollte heute den Unterricht fertig bekommen, damit ich diese Woche gut überstehe. Nun habe ich wieder bloß den ganzen Tag an WiPo gearbeitet (hat Spaß gemacht) und das Fachthema vernachlässigt. Morgen, wenn ich spät abends nach hause komme, darf ich dann noch die Klassenarbeit als Dokument erstellen und den Unterrichtsverlauf zur Induktion sowie den Übungsaufbau und die Messungen vorbereiten. Na, wird schon werden.
See you
Und heute? Da bin ich bei einer Unterrichtsvorbereitung zum Thema Umweltschutz auf einen Gesetzestext gestoßen, der einfach mal so die Grundrechte des Grundgesetzes in Deutschland einschränkt.
Hier ein Auszug:
„Die Auskunftspflichtigen haben von der zuständigen Behörde dazu beauftragten Personen zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den §§ 5 und 11 das Betreten der Grundstücke, Geschäfts- und Betriebsräume, die Einsicht in Unterlagen und die Vornahme von technischen Ermittlungen und Prüfungen zu gestatten. Die Auskunftspflichtigen sind ferner verpflichtet, zu diesen Zwecken das Betreten der Wohnräume zu gestatten, wenn dies zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“ Auszug aus § 40 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
Ist es also üblich, dass Wohnungen auf behördliche Anweisung hin auch in Demokratien durchsucht werden dürfen? Gibt es noch mehr, und womöglich gravierendere Einschränkungen auch bei uns? Sind die Persönlichkeitsrechte aufgrund des Terrorwahnsinns auch in Deutschland schon beschnitten oder darf unser Innenminister sich noch an die Fersen des US Vorbilds heften?
Ich wundere mich ehrlich gesagt sehr, dass es trotz des Machterhaltungstriebes, den es scheinbar in den USA wie auch in Russland gibt, noch immer Wahlen abgehalten werden können. In den USA werden vermutlich sogar die Regierungsparteien ausgetauscht. Allem Streben zur Machtsicherung von George zum Trotz.
Glauben die Schäubles dieser Welt eigentlich wirklich, was sie uns erzählen?
Genug geärgert. Ich wollte heute den Unterricht fertig bekommen, damit ich diese Woche gut überstehe. Nun habe ich wieder bloß den ganzen Tag an WiPo gearbeitet (hat Spaß gemacht) und das Fachthema vernachlässigt. Morgen, wenn ich spät abends nach hause komme, darf ich dann noch die Klassenarbeit als Dokument erstellen und den Unterrichtsverlauf zur Induktion sowie den Übungsaufbau und die Messungen vorbereiten. Na, wird schon werden.
See you
msa - 12. Apr, 21:43
Grundrechtseinschränkungen sind leider weder neu noch die Ausnahme, sondern die gibt es schon seit das Grundgesetz gibt und zwar jede Menge.
Das steht sogar schon im Grundgesetz selbst, daß die dortigen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.
Beispielsweise in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Im Klartext: Wenn ein entsprechendes Gesetz exisitiert, KANN die Freiheit eingeschränkt oder ganz entzogen werden, KANN die körperliche Unversehrtheit verletzt und KANN einem im Extremfall sogar das Leben genommen werden...
Und es gibt entsprechende Gesetze... das ist keine bloss hypothetische Überlegung...
Die Frage ist lediglich, welche Art von Gesetzen gemacht werden... und ob diese dann auch einer Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht stand halten... denn alles ist dem Gesetzgeber auch nicht zu machen erlaubt... glücklicherweise...
Viele Grüße
Aurisa
ja glücklich, zum Teil
Gruß
Manfred