Hallo,
Grundrechtseinschränkungen sind leider weder neu noch die Ausnahme, sondern die gibt es schon seit das Grundgesetz gibt und zwar jede Menge.
Das steht sogar schon im Grundgesetz selbst, daß die dortigen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.
Beispielsweise in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Im Klartext: Wenn ein entsprechendes Gesetz exisitiert, KANN die Freiheit eingeschränkt oder ganz entzogen werden, KANN die körperliche Unversehrtheit verletzt und KANN einem im Extremfall sogar das Leben genommen werden...
Und es gibt entsprechende Gesetze... das ist keine bloss hypothetische Überlegung...
Die Frage ist lediglich, welche Art von Gesetzen gemacht werden... und ob diese dann auch einer Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht stand halten... denn alles ist dem Gesetzgeber auch nicht zu machen erlaubt... glücklicherweise...
Viele Grüße
Aurisa
msa - 19. Apr, 12:51
ja glücklich, zum Teil
Es erschreckt mich weniger, dass Grundrechte per Gesetz eingeschränkt werden können. Das ist vielfach ja durchaus auch einzusehen. Nur rege ich mich derzeit viel über Grundrechtseinschränkungen in den USA auf und stelle dann fest, dass auch wir einige Gesetze haben die mir diesbezüglich missfallen. Für ein Gesetz zum Umweltschutz (ist auch wichtig!) wird hier einer Behörde erlaubt, private Räume zu durchsuchen. Ohne Richter, ohne Anklage, einfach nach Beamtenentscheidung. Das macht mir Sorgen.
Gruß
Manfred
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Die machten schon immer wie es für sie am besten passt.
Grundrechtseinschränkungen sind leider weder neu noch die Ausnahme, sondern die gibt es schon seit das Grundgesetz gibt und zwar jede Menge.
Das steht sogar schon im Grundgesetz selbst, daß die dortigen Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.
Beispielsweise in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Im Klartext: Wenn ein entsprechendes Gesetz exisitiert, KANN die Freiheit eingeschränkt oder ganz entzogen werden, KANN die körperliche Unversehrtheit verletzt und KANN einem im Extremfall sogar das Leben genommen werden...
Und es gibt entsprechende Gesetze... das ist keine bloss hypothetische Überlegung...
Die Frage ist lediglich, welche Art von Gesetzen gemacht werden... und ob diese dann auch einer Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht stand halten... denn alles ist dem Gesetzgeber auch nicht zu machen erlaubt... glücklicherweise...
Viele Grüße
Aurisa
ja glücklich, zum Teil
Gruß
Manfred