Nachhaltigkeit 2
Die deutsche Umweltpolitik gestaltet sich auf der Grundlage von drei Prinzipien
1. Das Verursacherprinzip. Kosten für Umweltbelastungen sind vom Verursacher zu tragen. Damit müssen diese Kosten dann in den Preisen des Produktes enthalten sein.
2. Nach dem Gemeinlastprinzip werden jene Fälle behandelt, in denen eine akute Gefahr schnell beseitigt werden muss oder aber der Verursacher (z.B. Altlasten) nicht mehr ermittelt werden kann. Die Kosten werden also externalisiert und die Gemeinschaft bezahlt über Steuergelder den Schaden.
3. Mit dem Vorsorgeprinzip sollen potenzielle Gefahren vermieden werden. Hier können z.B. Naturdenkmäler aber auch künstlich hohe Preise für knappe Ressourcen genannt werden.
Zur Umsetzung von Umweltpolitik werden Ordnungsrecht und Marktanreize verwendet. Ohne ordnungsrechtliche Maßnahmen würden Marktanreize alleine nicht greifen.
Eine dieser Marktlösungen sind Umweltabgaben. Entweder als Steuern oder als Sonderabgaben. Steuern haben den Vorteil, das sie nicht zweckgebunden verwendet werden müssen und trotzdem Umweltpolitisch steuernd wirken (z.B. Energiesteuer). In der Regel wird ein politischer Steuersatz nach dem Standard-Preisansatz eingerichtet. Die Steuerhöhe muss so hoch sein, das der politische Effekt eintritt, aber die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen nicht zu sehr leidet. Sobald die gewünschten Resultate einsetzen, verringert sich das Steuereinkommen des Staates.
Bei Umweltabgaben ist eine Zweckbindung der Einnahmen möglich, so dass die Gelder in öffentlichen Sonderfonds verwaltet werden können. Beispiele sind Deponie-, Emissions- oder Produktabgaben (Einwegflaschen, Zweitwohnungen). Bei den Sonderabgaben können die Produzenten jedoch auf andere Produkte ausweichen, die nicht belastet werden, diese müssen dazu nicht zwingend umweltfreundlicher sein.
Eine andere, kostengünstige und effektive Methode der Steuerung sind Umweltzertifikate. Der Staat vergibt z.B. Verschmutzungsrechte für Luft an Energieproduzenten. Braucht ein Unternehmen mehr Rechte, muss es diese auf dem Markt hinzukaufen. Dadurch erlangen nachhaltig produzierende Unternehmen Kostenvorteile. Der Wert der Zertifikate wird marktgerecht bestimmt und veranlasst die Unternehmen, sich zur Kostensenkung um Innovationen zu bemühen.
Die Umsetzung ist bürokratisch und Kontrollen sind notwendig. Auch ist der Bevölkerung heute noch schwer zu vermitteln, dass sich Unternehmen Verschmutzungsrechte kaufen können.
Bei all diesen Maßnahmen steht immer das staatliche Handeln im Mittelpunkt. Die Gesellschaft schafft die Regeln und Grenzwerte auf demokratische Weise. Hierbei ist es wichtig, wie ernst die Verantwortung für die zukünftige Generation genommen wird.
Ohne politische Regelungen müsste man eine Pigou-Steuer erheben. Diese würde jede Umweltbelastung und jeden Verbrauch freier Güter in geldwerte Kosten umrechnen und dem Verursacher in Rechnung stellen. Das Problem dabei ist, dass die Kosten weder Verursachergerecht bestimmt werden könnte, noch die Höhe von Belastungen in Geld einheitlich definierbar ist. Diese neoklassische Idee ist zwar ein Weg zur nachhaltigen Wirtschaft ohne individuelle Grenzwerte, kann aber nur theoretisch funktionieren.
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Literatur
Pätzold, Jürgen/ Mussel, Gerhard: Umweltpolitik. Berlin 1996. Kap. 3: Externe Effekte in der Umweltökonomie. S. 33 - 40; Kap. 4: Prinzipien der Umweltpolitik. S. 51-54; Kap. 6.1: Kriterien und • Anforderungen. S. 63 - 64; Kap. 6.2: Umweltabgaben - die Preisvariante der < Marktlösung. S. 64-81; Kap. 6.3: Umweltzertifikate - die Mengenvariante der Marktlösung. S. 82-90
1. Das Verursacherprinzip. Kosten für Umweltbelastungen sind vom Verursacher zu tragen. Damit müssen diese Kosten dann in den Preisen des Produktes enthalten sein.
2. Nach dem Gemeinlastprinzip werden jene Fälle behandelt, in denen eine akute Gefahr schnell beseitigt werden muss oder aber der Verursacher (z.B. Altlasten) nicht mehr ermittelt werden kann. Die Kosten werden also externalisiert und die Gemeinschaft bezahlt über Steuergelder den Schaden.
3. Mit dem Vorsorgeprinzip sollen potenzielle Gefahren vermieden werden. Hier können z.B. Naturdenkmäler aber auch künstlich hohe Preise für knappe Ressourcen genannt werden.
Zur Umsetzung von Umweltpolitik werden Ordnungsrecht und Marktanreize verwendet. Ohne ordnungsrechtliche Maßnahmen würden Marktanreize alleine nicht greifen.
Eine dieser Marktlösungen sind Umweltabgaben. Entweder als Steuern oder als Sonderabgaben. Steuern haben den Vorteil, das sie nicht zweckgebunden verwendet werden müssen und trotzdem Umweltpolitisch steuernd wirken (z.B. Energiesteuer). In der Regel wird ein politischer Steuersatz nach dem Standard-Preisansatz eingerichtet. Die Steuerhöhe muss so hoch sein, das der politische Effekt eintritt, aber die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen nicht zu sehr leidet. Sobald die gewünschten Resultate einsetzen, verringert sich das Steuereinkommen des Staates.
Bei Umweltabgaben ist eine Zweckbindung der Einnahmen möglich, so dass die Gelder in öffentlichen Sonderfonds verwaltet werden können. Beispiele sind Deponie-, Emissions- oder Produktabgaben (Einwegflaschen, Zweitwohnungen). Bei den Sonderabgaben können die Produzenten jedoch auf andere Produkte ausweichen, die nicht belastet werden, diese müssen dazu nicht zwingend umweltfreundlicher sein.
Eine andere, kostengünstige und effektive Methode der Steuerung sind Umweltzertifikate. Der Staat vergibt z.B. Verschmutzungsrechte für Luft an Energieproduzenten. Braucht ein Unternehmen mehr Rechte, muss es diese auf dem Markt hinzukaufen. Dadurch erlangen nachhaltig produzierende Unternehmen Kostenvorteile. Der Wert der Zertifikate wird marktgerecht bestimmt und veranlasst die Unternehmen, sich zur Kostensenkung um Innovationen zu bemühen.
Die Umsetzung ist bürokratisch und Kontrollen sind notwendig. Auch ist der Bevölkerung heute noch schwer zu vermitteln, dass sich Unternehmen Verschmutzungsrechte kaufen können.
Bei all diesen Maßnahmen steht immer das staatliche Handeln im Mittelpunkt. Die Gesellschaft schafft die Regeln und Grenzwerte auf demokratische Weise. Hierbei ist es wichtig, wie ernst die Verantwortung für die zukünftige Generation genommen wird.
Ohne politische Regelungen müsste man eine Pigou-Steuer erheben. Diese würde jede Umweltbelastung und jeden Verbrauch freier Güter in geldwerte Kosten umrechnen und dem Verursacher in Rechnung stellen. Das Problem dabei ist, dass die Kosten weder Verursachergerecht bestimmt werden könnte, noch die Höhe von Belastungen in Geld einheitlich definierbar ist. Diese neoklassische Idee ist zwar ein Weg zur nachhaltigen Wirtschaft ohne individuelle Grenzwerte, kann aber nur theoretisch funktionieren.
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Literatur
Pätzold, Jürgen/ Mussel, Gerhard: Umweltpolitik. Berlin 1996. Kap. 3: Externe Effekte in der Umweltökonomie. S. 33 - 40; Kap. 4: Prinzipien der Umweltpolitik. S. 51-54; Kap. 6.1: Kriterien und • Anforderungen. S. 63 - 64; Kap. 6.2: Umweltabgaben - die Preisvariante der < Marktlösung. S. 64-81; Kap. 6.3: Umweltzertifikate - die Mengenvariante der Marktlösung. S. 82-90
msa - 26. Okt, 21:10
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