Föderalismusgedanken 2
In dem Buch von Manfred G. Schmidt „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“ sind mir heute weitere Begriffe begegnet, die ich hier kurz zusammenfassen möchte.
Polyzentrismus
Politikverflechtung
Verbundföderalismus
Trennföderalismus oder dualer Föderalismus
Parteienbundesstaat
Sozialstaatsföderalismus
Bundesratsprinzip statt Senatsprinzip
Diese Begriffe treffen laut Schmidt auf Deutschland zu, wenn wir den Trenn- und dualen Föderalismus mal als Gegensatzbeschreibung zum gelebten Verbundföderalismus werten. Durch die enge Verflechtung zwischen den Länderregierungen und der Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung besitzen die handelnden Akteure nur eine eingeschränkte Autonomie. Diese genannte Politikverflechtung verhindert weitestgehend z.B. steuerliche Alleingänge einzelner Länder oder des Bundes. Auch ist das System des komplexen Finanzausgleichs der Länder ein kaum auflösbares Konstrukt.
Neben diesem Finanzausgleich zugunsten der wirtschafts- und finanzschwachen Länder erfolgt eine weitere überregionale Umverteilung über die sozialen Sicherungssysteme. Dieses bringt uns dann die Beschreibung des Sozialstaatsföderalismus ein.
Politik in Deutschland zu „machen“ ist ein schwieriges Geschäft, denn neben den notwendigen Kompromissen und Absprachen aufgrund der Politikverflechtung werden auch noch ständig Wahlen abgehalten, denn die 16 Landesparlamente und das Bundesparlament müssen regelmäßig neu legitimiert werden. Gerade Wahlen bringen Politiker, im Rahmen ihrer Parteien dazu, eher an eine Neuwahl zu denken, als notwendige politische Probleme anzugehen. Die Parteien sind nahezu der einzige Weg, an der politischen Macht teilzuhaben. Neben den Koalitionen zur Regierungsbildung oder Reformgestaltung muss sich jede der Parteien aber auch noch abgrenzen. Es herrscht interner Parteienstreit, die Notwendigkeit zur Profilierung und das Streben nach Machterhaltung. Der Konflikt besteht darum zwischen Machterhaltung (parteigetrieben) und Kooperationsnotwendigkeit (Verbundsföderalismus). Wir leben demnach in einem Parteienbundesstaat, der in seinem föderalen System eher exekutivlastig ist. Die Parteien sorgen dafür, das unsere Demokratie funktioniert und die Länderregierungen bestimmen die Gesetzgebung im Rahmen des Bundesrates mit.
Der Bundesrat ist anders zusammengesetzt, als in vielen anderen Bundesstaaten. Es herrscht das Bundesratsprinzip, bei dem die Delegiertenanzahl in Abhängigkeit der Ländergröße (Einwohneranzahl) bestimmt wird. Größe Länder haben somit mehr Einfluss.
Nun bleibt noch der Polyzentrismus übrig. Was meint Schmidt denn damit? Es geht hier darum, dass die Exekutive sowohl horizontal durch örtliche Verteilung, als auch vertikal durch gleichartige Ministerien von Bund und Ländern fragmentiert ist. Es gibt beispielsweise bei Bund und Ländern jeweils Finanz-, Innen-, Justiz-, Wirtschafts-, usw. Ministerien. Die bundesweite Verteilung der wichtigen Institutionen (Bundesgericht, Verfassungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht) bringt eine weitere Dezentralisierung.
Nicht zuletzt sorgen die 16 Länderregierungen zusätzlich zur Bundesregierung dafür, dass eine Machtanballung nicht erfolgt und deutsche Politik sehr kompliziert ist.
Nicht umsonst wird uns häufiger die Unbeweglichkeit des deutschen Föderalismus vorgehalten. Dies haben wir zuletzt bei den Reformen des Föderalismus erneut erleben dürfen.
See you
Polyzentrismus
Politikverflechtung
Verbundföderalismus
Trennföderalismus oder dualer Föderalismus
Parteienbundesstaat
Sozialstaatsföderalismus
Bundesratsprinzip statt Senatsprinzip
Diese Begriffe treffen laut Schmidt auf Deutschland zu, wenn wir den Trenn- und dualen Föderalismus mal als Gegensatzbeschreibung zum gelebten Verbundföderalismus werten. Durch die enge Verflechtung zwischen den Länderregierungen und der Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung besitzen die handelnden Akteure nur eine eingeschränkte Autonomie. Diese genannte Politikverflechtung verhindert weitestgehend z.B. steuerliche Alleingänge einzelner Länder oder des Bundes. Auch ist das System des komplexen Finanzausgleichs der Länder ein kaum auflösbares Konstrukt.
Neben diesem Finanzausgleich zugunsten der wirtschafts- und finanzschwachen Länder erfolgt eine weitere überregionale Umverteilung über die sozialen Sicherungssysteme. Dieses bringt uns dann die Beschreibung des Sozialstaatsföderalismus ein.
Politik in Deutschland zu „machen“ ist ein schwieriges Geschäft, denn neben den notwendigen Kompromissen und Absprachen aufgrund der Politikverflechtung werden auch noch ständig Wahlen abgehalten, denn die 16 Landesparlamente und das Bundesparlament müssen regelmäßig neu legitimiert werden. Gerade Wahlen bringen Politiker, im Rahmen ihrer Parteien dazu, eher an eine Neuwahl zu denken, als notwendige politische Probleme anzugehen. Die Parteien sind nahezu der einzige Weg, an der politischen Macht teilzuhaben. Neben den Koalitionen zur Regierungsbildung oder Reformgestaltung muss sich jede der Parteien aber auch noch abgrenzen. Es herrscht interner Parteienstreit, die Notwendigkeit zur Profilierung und das Streben nach Machterhaltung. Der Konflikt besteht darum zwischen Machterhaltung (parteigetrieben) und Kooperationsnotwendigkeit (Verbundsföderalismus). Wir leben demnach in einem Parteienbundesstaat, der in seinem föderalen System eher exekutivlastig ist. Die Parteien sorgen dafür, das unsere Demokratie funktioniert und die Länderregierungen bestimmen die Gesetzgebung im Rahmen des Bundesrates mit.
Der Bundesrat ist anders zusammengesetzt, als in vielen anderen Bundesstaaten. Es herrscht das Bundesratsprinzip, bei dem die Delegiertenanzahl in Abhängigkeit der Ländergröße (Einwohneranzahl) bestimmt wird. Größe Länder haben somit mehr Einfluss.
Nun bleibt noch der Polyzentrismus übrig. Was meint Schmidt denn damit? Es geht hier darum, dass die Exekutive sowohl horizontal durch örtliche Verteilung, als auch vertikal durch gleichartige Ministerien von Bund und Ländern fragmentiert ist. Es gibt beispielsweise bei Bund und Ländern jeweils Finanz-, Innen-, Justiz-, Wirtschafts-, usw. Ministerien. Die bundesweite Verteilung der wichtigen Institutionen (Bundesgericht, Verfassungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht) bringt eine weitere Dezentralisierung.
Nicht zuletzt sorgen die 16 Länderregierungen zusätzlich zur Bundesregierung dafür, dass eine Machtanballung nicht erfolgt und deutsche Politik sehr kompliziert ist.
Nicht umsonst wird uns häufiger die Unbeweglichkeit des deutschen Föderalismus vorgehalten. Dies haben wir zuletzt bei den Reformen des Föderalismus erneut erleben dürfen.
See you
msa - 13. Okt, 12:25
Trackback URL:
https://msa.twoday.net/stories/4346266/modTrackback