Lissabon 2007
Jetzt hat die EU wieder einen neuen Vertrag. Kaum nennt man es nicht mehr Verfassung, schon läuft die Öffentlichkeit auch keinen Sturm mehr. Die Regierungschefs scheinen auch gelernt zu haben und werden wohl in fast allen EU Ländern keine Volksabstimmung zur Annahme dieses Vertrages durchführen. Nur die Parlamente der einzelnen Staaten müssen noch zustimmen.
Und gerade diese Form der Partizipation, das Volksbegehren, will die EU mit dem neuen Vertrag einführen. Ist das nicht verwunderlich?
Eigentlich nicht, denn die Bürgerferne und die fehlende Legitimation der EU Kommission oder des Rates (Ministerrat) werden ja immer wieder bemängelt. Auch ist ein Volksbegehren keine Volksabstimmung wie die, durch den der Verfassungsentwurf der EU gescheitert ist. Das Volk kann man eigentlich nicht mit Ja oder Nein zu so komplexen Themen befragen. Die Angst, etwas zu befürworten, was man gar nicht kennt, weil nicht gelesen oder nicht verstanden, muss jeden aufmerksamen Bürger zur Ablehnung zwingen. Und wenn ich über jeden Kleinkram abstimmen lasse, dann kann ich das sicher auf Kommunaler Ebene bewerkstelligen. Nicht aber bei ca. 500.000.000 EU-Bürgern.
Ein Volksbegehren kann das schon sinnvoller sein, denn nun haben endlich auch die Bürger die Möglichkeit, die Kommission zu einer Gesetzesinitiative zu bewegen. Die Kommission hat das Initiativrecht dazu und konnte vorher nicht einmal durch das EU Parlament dazu aufgefordert werden. Jetzt können die Abgeordneten das zwar immer noch nicht (denke ich, denn was anderes habe ich in den Schlagzeilen noch nicht gelesen), aber die Wähler selber können das. Und dazu nur eine Million Stimmen zu sammeln ist sicher möglich. Der „zahnlose Tiger“ (meine persönliche Ansicht) EU-Parlament wird dadurch zwar nicht wichtiger, ist aber das einzige, durch den Wähler direkt legitimierte EU Organ. Es wird auch gleich verkleinert und in seiner Mitgliederanzahl den Bevölkerungszahlen seiner Mitgliedsstaaten entsprechend besetzt. Na ja, außer Italien, die bekommen einen Sitz mehr als rechnerisch zusteht. Aber was solls?
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Und gerade diese Form der Partizipation, das Volksbegehren, will die EU mit dem neuen Vertrag einführen. Ist das nicht verwunderlich?
Eigentlich nicht, denn die Bürgerferne und die fehlende Legitimation der EU Kommission oder des Rates (Ministerrat) werden ja immer wieder bemängelt. Auch ist ein Volksbegehren keine Volksabstimmung wie die, durch den der Verfassungsentwurf der EU gescheitert ist. Das Volk kann man eigentlich nicht mit Ja oder Nein zu so komplexen Themen befragen. Die Angst, etwas zu befürworten, was man gar nicht kennt, weil nicht gelesen oder nicht verstanden, muss jeden aufmerksamen Bürger zur Ablehnung zwingen. Und wenn ich über jeden Kleinkram abstimmen lasse, dann kann ich das sicher auf Kommunaler Ebene bewerkstelligen. Nicht aber bei ca. 500.000.000 EU-Bürgern.
Ein Volksbegehren kann das schon sinnvoller sein, denn nun haben endlich auch die Bürger die Möglichkeit, die Kommission zu einer Gesetzesinitiative zu bewegen. Die Kommission hat das Initiativrecht dazu und konnte vorher nicht einmal durch das EU Parlament dazu aufgefordert werden. Jetzt können die Abgeordneten das zwar immer noch nicht (denke ich, denn was anderes habe ich in den Schlagzeilen noch nicht gelesen), aber die Wähler selber können das. Und dazu nur eine Million Stimmen zu sammeln ist sicher möglich. Der „zahnlose Tiger“ (meine persönliche Ansicht) EU-Parlament wird dadurch zwar nicht wichtiger, ist aber das einzige, durch den Wähler direkt legitimierte EU Organ. Es wird auch gleich verkleinert und in seiner Mitgliederanzahl den Bevölkerungszahlen seiner Mitgliedsstaaten entsprechend besetzt. Na ja, außer Italien, die bekommen einen Sitz mehr als rechnerisch zusteht. Aber was solls?
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msa - 20. Okt, 22:08