Föderalismus der Bundesrepublik

Welches Schlagwort trifft denn nun am besten auf unseren Staat zu?
- Parteienstaat,
- Blockadeföderalismus,
- Verhandlungsdemokratie / Konkordanzdemokratie,
- Verwaltungsföderalismus oder
- Unitarischer Bundesstaat?

Letzterer Punkt beschreibt ein Unikat in der Staatenwelt. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat, der sich in Bund und Länder gliedert, aber trotzdem eine bundesweit einheitliche Rechts- und Wirtschaftseinheit vorschreibt. Auch ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Ländern grundgesetzlich vorgeschrieben. Alles Gemaule über die Zahlungen von West nach Ost zur Angleichung dieser Lebensverhältnisse ließe sich also nur über eine Grundgesetzänderung erreichen.
Diese Änderung können eigentlich auch nur Bewohner von Hamburg, Nordrhein Westfalen, Bayern, Hessen oder Baden Württemberg ernsthaft wollen. Alle anderen Länder erhalten schließlich Zahlungen als Finanzausgleich.
Was ist mit dem Verwaltungsföderalismus gemeint? Der Bund hat doch eigene Verwaltungen (Bundeswehr, Bundesfinanzverwaltung, Auswärtiger Dienst). Die meisten Verwaltungen werden jedoch von den Ländern getragen. Sie haben die eigenen und die Bundesgesetze auszuführen / umzusetzen. Als Verwaltung hat man dann so seine Auslegungsfreiheit. Ich habe das beispielsweise bei den Kraftfahrzeugzulassungen schon häufiger erleben dürfen. Was Niedersachsen erlaubt ist in Schleswig Holstein noch lange nicht möglich.
Die Verhandlungsdemokratie spielt auf die Tatsache an, dass der Bundesrat als Ländervertretung sehr viele Möglichkeiten hat, die Bundesgesetzentwürfe zu blockieren. Als letzter Weg bleibt dann oft nur noch ein aus Bundesrat und Bundestag paritätisch besetzter Vermittlungsausschuss, um die Inhalte strittiger Gesetzesvorlagen zu gestalten. Gegen Verfassungsänderungen reichen schon 1/3 +eine Stimme des Bundestages aus. Gegen die Verabschiedung der meisten Bundesgesetze, die zum größten Teil (ca. 60%) zustimmungspflichtig sind, reicht die einfache Mehrheit im Bundesrat zur Blockade aus.
Auch die Einspruchsgesetze sind selbst bei den nötigen Mehrheiten im Bundestag durch den „Vetospieler“ Bundesrat mittelfristig blockierbar.
Diese Blockierung von Gesetzen oder ganzen Reformen einer Bundesregierung durch andere Mehrheiten in der zweite Kammer (Bundesrat) bringt uns dann auch das Prädikat des „Blockadeföderalismus“ ein.
Wieso aber auch noch Parteienstaat? Der Bundesrat ist doch nicht durch Parteien besetzt – oder? Er besteht ja nicht einmal aus direkt gewählten Volksvertretern. Die in diesem Rat über Gesetze abstimmenden Personen (Abgeordnete) sind legislativ tätig. Sie gehören jedoch der Exekutive, nämlich den Länderregierungen an. Hier gibt es eine Vermischung der Aufgaben, die als nicht unkritisch bezeichnet werden kann.
Die 17 Regierungen, die unseren Staat lenken, können sich zumindest eines zugute schreiben. Eine Machtanballung gibt es nicht. Das Prinzip der Machtverteilung, wie es die Gründer der Bundesrepublik im Grundgesetz angestrebt haben, hat sich bislang bewährt. Was aber geschieht, wenn sich die Länder mit dem Bund mal nicht über Verhandlungen einigen können, daß haben wir in den letzten 58 Jahren noch nicht ausprobiert.
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